Wir sind für Sie da
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Cool & More

Manuela Weber
Großenberg 6
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Telefon:  +49 6569 9623130

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Urheberrecht

 

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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AGB der Firma Cool & More 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind für uns nur verpflichtend, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Eines Widerspruchs gegen deren Geltung bedarf es nicht.

 

§ 2 Kostenvoranschlag, Bindung, schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme

 

Kostenvoranschläge werden von uns nur kostenpflichtig erstellt, es sei denn, es ist im Einzelfall Abweichendes vereinbart. Die

zur Abgabe eines Kostenvoranschlages notwendigen Leistungen und Lieferungen besonderer Art (Fahrtkosten, Baustellenbesuche, Demontage und sonstige Arbeiten) werden dem Auftraggeber auch dann berechnet, wenn es nicht zu einer vertraglichen Ausführung oder zu einer vertraglichen Ausführung in abgeänderter Form kommt. Nur schriftliche und als verbindlich bezeichnete Kostenvoranschläge sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit bindend und auch nur für die Dauer von 30 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, die am Tage e der erbrachten Leistung gültigen Lohn-, Material- und Vertriebskosten zu berechnen. Ein Auftrag gilt erst dann als  angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Sollte der Auftragnehmer bei der Durchführung eines Reparaturauftrages die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachten, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfragen beim Auftraggeber um 10% überschritten werden. Anderenfalls ist vor Durchführung der Arbeiten das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Ist bei der Durchführung von Wartungsarbeiten der Einsatz von Ersatzteilen über den für eine

Wartung üblichen Aufwand hinaus erforderlich, so sind auch die mit dem Austausch der Ersatzteile verbundenen Arbeitszeiten einschließlich Auslösung, notwendiger Sonderfahrten zu den jeweils gültigen Preisen des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu vergüten. Arbeiten werden regulär in der Zeit zwischen 08.00 h und 17.00 h durchgeführt. Wird im Interesse des Auftraggebers von dieser Dienstzeit abgewichen, so geltend die außerhalb dieser Zeit durchgeführten Arbeiten als Überstunden und sind gesondert mit einem Zuschlag nach der jeweils geltenden Preisliste zu vergüten.

 

§ 3 Preise, Zahlung, Preisanpassung

 

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise gemäß Preisliste ab Werk ausschließliche Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB p.a. berechnet.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Fall eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind wir berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Darüber hinaus können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Zahlung einräumen und auch diese Frist nicht eingehalten wird.

An die Angebotspreise sind wir, sofern das Angebot aus dem Kostenvoranschlag fristgerecht innerhalb der Frist von 30 Tagen angenommen wurde, für die Dauer von 3 Monaten nach Vertragsschluss gebunden. Wird die Lieferung und/oder der Auftrag später als 3 Monate nach Vertragsschluss erbracht, so sind wir bei einer nach Angebotsabgabe eintretenden Materialpreiserhöhung berechtigt, Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen, es sei denn, die Verzögerung ist von uns zu vertreten. Bei einer Lohnerhöhung der metallverarbeitenden Industrie gilt abweichend hiervon, dass die diesbezüglichen Preise sich auch ohne unser ausdrückliches Anpassungsverlangen automatisch ab dem Zeitpunkt der ausgehandelten Lohnveränderung verhältnismäßig erhöhen und ab dann die erhöhten Preise vom Auftraggeber geschuldet sind.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferzeit,

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber ist insbesondere zur Mitwirkung verpflichtet. Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehört es im Allgemeinen, bei Zusammenwirken mehrer Unternehmer die allgemeine Ordnung der Baustelle aufrechtzuerhalten, die erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zu verschaffen, erforderliche und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und uns auf etwaige Gefahren unaufgefordert schriftlich aufmerksam zu machen. Dies betrifft insbesondere feuergefährliche Räume und Materialien, verdeckt geführte Strom-, Gas- Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie Baustatik. Der Auftraggeber hat ferner alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten vor unserem Arbeitsbeginn

durchzuführen und die benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände wie Gerüste, Hebezeuge, Brennstoffe, Schmiermittel, Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung, Beleuchtung sowie ggfls. notwendige Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen auf seine Kosten so rechtzeitig zu stellen, dass unsere Arbeitsaufnahme unverzüglich erfolgen kann. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlichetwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen, insbesondere sind Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Reisen zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr

eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Im Fall eines Verzugs von unserer Seite ist der Auftraggeber zunächst verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

§ 6 Abnahme

 

Mit der Inbetriebnahme/ Wiederinbetriebnahme der Anlage und/oder widerspruchslosen Annahme nach Fertigstellung gilt der Auftragsgegenstand als abgenommen.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird die Ware/der Auftragsgegenstand auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware und den anlässlich einer Wartung oder Reparatur gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit unserer Saldoforderung. Sofern die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unseres Gegenstandes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt der Auftraggeber auch

solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sowie einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftraggebers, insbesondere im Hinblick auf den hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt, sind wir unbeschadet anderer Ansprüche nach einer Mahnung und Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme der gelieferten oder verbauten Gegenständen berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Wir können verlangen, dass uns der Auftraggeber den Gegenstand, mit dem unserer verbunden wurde, zum Zwecke des Ausbaus überlässt. Befindet sich der Gegenstand bei einem Dritten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die Gelegenheit zu geben,

die Arbeiten bei diesem Dritten vorzunehmen. Die Kosten für den Ausbau nebst der damit verbundenen Arbeiten und Fahrten trägt der Auftraggeber. Die reine Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und/oder Pfändung durch uns gilt nicht als Rücktritt.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

 

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und

Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Mängel sind schriftlich anzuzeigen.

Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber bzw. im Fall des Einbaus nach Wiederinbetriebnahme der Anlage. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne

Einschränkung unberührt. Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung zurückgesandt werden.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Auftraggebers gegen den Lieferer gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

 

§ 10 Haftung

 

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind bei leichter Fahrlässigkeit, gleichgültig aus welchem

Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung und Verletzung eines Schuldverhältnisses, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei einem Schaden infolge Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf (Kardinalpflichten) und der Schaden für uns vorhersehbar war. Er gilt auch nicht in Fällen, in denen wir verschuldensunabhängig haften, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer Garantie, bei einer Haftung für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Schaden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

§ 11 Sonstiges

 

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

 

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

 

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Kauf . Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschließlich das Bankkonto, welches uns mit Angabe des Widerrufs vom Käufer mitgeteilt wird ( Per Brief oder E-Mail); in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sollte ein Wertverlust nach eingehender Prüfung zu verzeichnen sein, so wird dieser von der Kaufsumme abgezogen. Dies können funktionelle Störungen sowie äußerliche Beschädigungen sein. Transportschäden die bei der Rücklieferung entstehen können von uns mit in den Wertverlust einbezogen werden. Hierfür haftet ausschließlich der Käufer. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

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