Cool & More
Manuela Weber
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Ausbau, den Einbau sowie die Reparatur und Wartung von Kühlboxen und Kühlsystemen in Wohnmobilen und Freizeitfahrzeugen durch die Firma Cool & More (nachfolgend „Auftragnehmer“). Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch gegenüber Unternehmern (B2B).
(1) Kostenvoranschläge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, kostenpflichtig erstellt. Die für die Fehlersuche, Diagnose oder den Probe-Ausbau zur Schadensfeststellung notwendigen Arbeitszeiten werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn danach kein Reparaturauftrag erteilt wird. (2) Schriftliche Kostenvoranschläge sind für die Dauer von 30 Tagen nach Zugang beim Kunden bindend. (3) Gilt nur gegenüber Unternehmern (B2B): Erweist sich bei der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig, kann der veranschlagte Kostenrahmen ohne Rückfrage um bis zu 10 % überschritten werden, sofern dies zur Wiederherstellung der Funktion oder Sicherheit zwingend erforderlich ist. Gegenüber Verbrauchern (B2C) wird bei Kostenüberschreitungen vorab immer das Einverständnis eingeholt.
(1) Für Verbraucher verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Unternehmer werden die Preise netto zzgl. Mehrwertsteuer ausgewiesen. (2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag direkt bei Abholung des Fahrzeugs bzw. der reparierten Kühlbox zur Zahlung fällig. (3) Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen (per E-Mail) einverstanden.
(1) Der Kunde hat das Wohnmobil bzw. die Kühlbox zum vereinbarten Termin in einem für den Aus-/Einbau zugänglichen Zustand zu übergeben. Das Umfeld der Kühlbox im Fahrzeug muss frei von persönlichen Gegenständen oder blockierenden Einbauten sein. (2) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vorab auf Besonderheiten des Fahrzeugs (z. B. nachträgliche Sonderverkabelungen, Gasleitungs-Besonderheiten oder bekannte Vorschäden am Möbelbau) hinzuweisen.
(1) Die Abnahme der Leistung erfolgt mit der Übergabe und Funktionsprüfung der eingebauten oder reparierten Kühlbox an den Kunden. (2) Alle verbauten Ersatzteile und Aggregate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Reparaturrechnung im Eigentum des Anbieters. Der Auftragnehmer behält sich zudem sein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht am überlassenen Gegenstand bis zur Begleichung der Forderung vor.
(1) Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Reparatur- und Werkleistungen. Die Frist für Mängelansprüche bei Reparaturleistungen beträgt 24 Monate ab Abnahme. (2) Gilt nur gegenüber Unternehmern (B2B): Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind vom Unternehmer innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme (bzw. bei verdeckten Mängeln nach Entdeckung) schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. (3) Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die durch fehlerhafte Bedienung nach der Übergabe (z.B. falsche Polung beim eigenmächtigen Anschließen, unzureichende Belüftung im Betrieb durch den Kunden) entstehen.
Wenn ein Verbraucher den Reparatur- oder Einbautermin ausschließlich per Fernkommunikationsmittel (z. B. über ein Online-Formular auf der Webseite, per E-Mail oder Telefon) verbindlich bucht, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt vorzeitig, wenn die Reparatur oder der Einbau auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der 14 Tage vollständig erbracht wurde.
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